Was ist Erasmus+?
Erasmus+ ist das Programm für Bildung, Jugend und Sport der Europäischen Union und kann auf eine 35-jährige Geschichte zurückblicken. In Erasmus+ werden die bisherigen EU-Programme für lebenslanges Lernen, Jugend und Sport sowie die europäischen Kooperationsprogramme im Hochschulbereich zusammengefasst.
Das Programm ist in mehrere Teilbereiche unterteilt.
- Leitaktion 1: Lernmobilität von Einzelpersonen
- Leitaktion 2: Förderung von Hochschulkooperationen
- Leitaktion 3: Unterstützung politischer Reformen
Der größte Teil ist der Förderung von Lernmobilitäten von Einzelpersonen vorbehalten. Ab 2021 gilt ein neuer Erasmuszyklus der einige Neuerungen bringt. So soll das Erasmusprogramm noch stärker über die EU hinaus getragen und somit mehr Länder eingebunden werden. Außerdem ist es das Ziel mehr Personen an Erasmusmaßnahmen teilhaben zu lassen. Dies soll durch eine stärkere finanzielle Förderung von Personengruppen mit "fewer opportunities" und durch mehr blended Modelle erfolgen. Abschließend soll die grüne Transformation der EU unterstützt werden. Reisen im Zusamenhang mit Erasmus+ sollen daher umweltfreundlicher werden.
ERASMUS+ an deutschen Hochschulen - kurz erklärt
Info-Sessions
Während der International Days (Anfang November) können Sie sich ein Bild über alle Möglichkeiten des Erasmus+ Programmes machen. Außerdem haben Sie zu den regelmäßig stattfindenen Infoterminen die Möglichkeit, sich über die Bedingungen und Regelungen des Erasmus+Programmes zu informieren (einmal im Monat). Die genauen Termine finden Sie in unserem Veranstaltungskalender.
Auslandsstudium mit ERASMUS+ - kurz erklärt
Förderung von Studiensemestern im Ausland
Die Förderung von Lernmobilitäten umfasst im Grunde zwei Aspekte. Der eine regelt die Rahmenbedingungen. Hier ist festgelegt, dass Studierende an der Partnerhochschule keine Studiengebühren (Ausnahme: Semesterbeiträge u.ä.) zahlen müssen oder dass Sie durch ein Anerkennungsverfahren für Studienleistungen eine hohe Sicherheit haben, ausländische Studienleistungen angerechnet zu bekommen. Der zweite Aspekt ist die finanzielle Förderung. Diese ist kein Pflichtbestandteil, wird aber in Regel mit gewährt. Ausnahmen dazu finden Sie weiter unten auf dieser Seite.
Vor Beginn des Aufenthaltes:
1. Onlineformular ausfüllen (Link)
2. Wir erstellen den Zuwendungsvertrag und verschicken Einladungen zum Onlinesprachtest
3. Zuwendungsvertrag unterschreiben und im Original im International Office abgeben (oder Post verwenden)
4. Learning Agreement ausfüllen und im International Office abgeben
5. Sie erhalten die 1. Rate und können Ihren Auslandsaufenthalt beginnen
Während des Aufenthaltes
1. Änderungen der Kurse bzw. des Learning Agreements müssen sofort angegeben werden
Nach dem Aufenthalt
1. Sie erhalten eine E-Mail mit dem Onlinesurvey der EU, diesen bitte ausfüllen
2. einen zweiten Sprachtest machen, falls sie beim ersten nicht C1 erreicht hatten
3. Aufenthaltsbestätigung (Vorlage) und Bericht der Hochschule(Link) einreichen
4. Notenblatt (Transcript of Records) abgeben
5. Sie erhalten die 2. Rate
In der Regel werden die Studierenden mit der Nominierung zu einem Studienplatz für eine Erasmusförderung eingeplant. Eine separate Bewerbung ist daher nicht nötig, sondern nur die Abgabe aller notwendigen Unterlagen (siehe weiter unten). Ausnahmen bestehen bei Nachnominierungen. Hier kann nicht sichergestellt werden, dass jeder eine Förderung bekommen kann.
Zielgruppe:
Der Studienaufenthalt im Ausland muss Bestandteil des Studienprogramms sein, welcher zu einem anerkannten akademischen Grad führt. Jeder immatrikulierte Studierende (egal welcher Nationalität) kann Erasmus+ Mobilitätszuschüsse in Anspruch nehmen. Austauschstudierende können keinen Erasmus+ Zuschuss in Anspruch nehmen.
Studierende im ersten Hochschul-/Studienjahr (gilt nicht für Masterstudierende) können nicht gefördert werden.
Partnerhochschule:
Derzeit muss die Gasthochschule in einem der Erasmus+ Programmländer liegen und die Kriterien der EU-Kommission erfüllen (Nachweis durch ECHE). Außerdem muss mit der Hochschule, in dem jeweiligen Land, ein Erasmuspartnerschaftsvertrag (Inter-Institutional Agreement) vorliegen. Ob dies der Fall ist erfahren Sie in unserer Datenbank für Partnerhochschulen. Alle Hochschulen die mit Erasmus-SMS (im Feld: "Rahmen") markiert sind, können gefördert werden. Auflistungen der Länder finden Sie bei den Ländergruppen.
Förderdauer:
Der Studienaufenthalt an einer Partnerhochschule muss mindestens 3 Monate und somit 90 Tage betragen (daher Achtung beim Monat Februar). Da wir derzeit keine Erasmuspartner mit Trimester haben, wird dieses Kriterium i.d.R. immer erfüllt.
Außerdem ist zu beachten, dass nicht automatisch der ganze Zeitraum an einer Partnerhochschule finanziell gefördert wird (dazu mehr beim Förderbetrag).
Wiederholte Förderung:
Jeder Studierende kann wiederholt gefördert werden. D.h. jeder Studierende hat ein Kontingent an Monaten (12 bzw. 360 Tage), die er je Studienzyklus (Bachelor, Master, Doktor) verbrauchen kann. Das Kontingent bezieht sich auf die gesamte Dauer des Auslandsaufenthaltes, nicht auf die Dauer der finanziell geförderten Tage.
Bsp.: 120 Tage Studium in Frankreich + 120 Tage Studium Spanien + 120 Tage Praktikum in Irland (und dies darf sowohl im Bachelor-, Masterstudium sowie als Doktorand wiederholt werden)
Ländergruppen
Um den verschiedenen Lebenshaltungskosten in den einzelnen Ländern gerecht zu werden, wurden Ländergruppen eingeführt. Länder, die hier nicht aufgeführt werden, können nicht gefördert werden. Außerdem muss mit der Hochschule, in dem jeweiligen Land, ein Erasmuspartnerschaftsvertrag (Inter-Institutional Agreement) vorliegen.
- Ländergruppe 1: Belgien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Schweden, (Andorra, Färöer-Inseln, Monaco, San Marino, Schweiz, Vatikan Staat, Vereinigtes Königreich)
- Ländergruppe 2: Estland, Griechenland, Lettland, Malta, Portugal, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Zypern
- Ländergruppe 3: Bulgarien, , Kroatien, Litauen, Mazedonien (FYROM), Polen, Rumänien, Türkei, Ungarn
Fördersätze pro Monat:
- Ländergruppe 1: 600 €
- Ländergruppe 2: 540 €
- Ländergruppe 3: 540 €
Für alle anderen Länder gilt ein Monatliche Rate von 700 € unter bestimmten Umständen kommt eine Reiosekostenpauschale hinzu. Auch hier gilt, dass ein Erasmuspartnerschaftsvertrag (Inter-Institutional Agreement) vorliegen muss. Dies ist in unserer Datenbank für Partnerhochschulen vermerkt.
Ländersätze gelten ab 2025. Die Förderhöchstdauer liegt bei 5 Monaten.
Top-Ups
In der neuen Programmgeneration wurden benachteiligte Gruppen identifiziert, die extra Förderung ("Top-Up") in Höhe von 250€/Monat beantragen können. Diese sind:
• Studierende und Graduierte mit einer Behinderung ab GdB 20 oder chronischer Erkrankung
• Studierende und Graduierte, die mit Kindern ihren Auslandsaufenthalt durchführen
• Erstakademikerinnen und Erstakademiker (Studierende aus einem nicht-akademischen Elternhaus)
• erwerbstätige Studierende
Außerdem gibt es einen Zuschuss für nachhaltiges Reisen ("Green Travel") in Höhe von einmalig 50€. Dafür müssen für den überwiegenden Teil der Reise emissionsarme Verkehrsmittel wie Bus, Bahn oder Fahrgemeinschaften genutzt werden.
Nehmen Sie das Angebot des Sprachenzentrums wahr, um Sich für einen Auslandsaufenthalt vorzubereiten. Dies gilt sowohl für die Lehrsprache (meist englisch) aber auch wenn möglich für die Landessprache.
Onlineangebot
Alle die für das Erasmusprogramme ausgewählt wurden, können die Onlinelernplatform der Europäischen Kommission nutzen. Weitere Information finden Sien auf der zugehörigen Seite.
Notwendige Formulare vor Antritt
- Formular (Link): Zur Erstellung des Grant Agreements/Zuwendungsvertrages füllen Sie bitte das Onlineformular aus. Hier werden die allgemeine Daten erfasst und die finanzielle Regelungen definiert. Darüber hinaus sind hier weitere Rechten und Pflichten des Studierenden und der Hochschule festgelegt.
- Learning Agreement: Hier werden die Kurse bestimmt, die im Ausland absolviert werden und festgehalten, wie diese an der Hochschule Hof anerkannt werden. Die Regel ist ein Onlineformular , welches Sie im Bewerbungsportal für ein Auslandsstudienaufenthalt finden. In bestimmten Fällen (z.B. Hochschulen außerhalb Europas) ist die Papierform notwendig (Learning Agreement for Studies). Sollte es später Änderungen an den Kursen geben, muss eine Ergänzung (Link) ausgefüllt werden. Bitte Beachten Sie die Hinweise zum Ausfüllen (Link).
Notwendige Formulare während des Auslandsauffenthaltes
- Von uns werden keine Dokumente gefordert. Wenn die Partnerhochschule ein Certificate of Arrival ausfüllen will, nehmen Sie bitte die Vorlage für die Confirmation of Stay (siehe unten) und passen das Dokument an.
Notwendige Formulare nach Abschluss
- Bericht: EU-Survey (Onlineumfrage direkt über Link der EU, diese erhalten Sie einige Tage nach der Mobilität per E-Mail) und Onlinebericht (Link)
- Confirmation of Stay (Link): Bestätigung über die Aufenthaltsdauer (After the Mobility)
- Transcript of Records: Notenblatt mit Studienleistungen
Förderung von Praktika im Ausland
Die Förderung von Lernmobilitäten umfasst im Grunde 2 Aspekte. Der eine regelt die Rahmenbedingungen. Hier ist festgelegt, dass sich Unternehmen/Hochschulen/Studierende an bestimmte Standards halten oder dass Sie durch ein Anerkennungsverfahren eine hohe Sicherheit haben, dass ihr Praktikum als Teil Ihres Studiums angerechnet wird. Der 2. Aspekt ist die finanzielle Förderung. Diese ist kein Pflichtbestandteil, wird aber in der Regel mit gewährt.
Auslandspraktikum mit ERASMUS+ kurz erklärt
Vor Beginn des Aufenthaltes:
1. Onlineformular ausfüllen (Link)
2. Wir erstellen den Zuwendungsvertrag bzw. Learning Agreement und verschicken Einladungen zum Onlinesprachtest
3. Zuwendungsvertrag unterschreiben und im Original im International Office abgeben (oder Post verwenden)
4. Learning Agreement unterschreiben und von Praktikumsfirma unterschreiben lassen (Kopie oder Scan per E-Mail)
5. Sie erhalten die 1. Rate und können Ihren Auslandsaufenthalt beginnen
Nach dem Aufenthalt
1. Sie erhalten eine E-Mail mit dem Onlinesurvey der EU, diesen bitte ausfüllen
2. einen zweiten Sprachtest machen, falls sie beim ersten nicht C1 erreicht hatten
3. Aufenthaltsbestätigung (Vorlage) oder Kopie des (qualifizierten) Praktikumszeugnisses einreichen
4. Online Bericht der Hochschule (Link) ausfüllen
5. Sie erhalten die 2. Rate
Vollständige Bewerbungen werden fortlaufend angenommen und die Auswahl erfolgt nach dem First-Come-First-Serve Prinzip. Eine Bewerbung ist vollständig, wenn das Datenblatt (siehe unten Dokumente) komplett (d.h. alle Felder) ausgefüllt wurde. Die erste Rate wird ausgezahlt, wenn das "Learning Agreement for Traineeship" und das "Grant Agreement for Traineeship" unterschrieben abgeben wurden (beide Dokumente erhalten Sie, sobald Sie das Datenblatt ausgefüllt haben).
Zielgruppe:
Der Praktikumsaufenthalt im Ausland muss Bestandteil des Studienprogramms sein, das zu einem anerkannten akademischen Grad führt. Jeder immatrikulierte Studierende (egal welcher Nationalität) kann Erasmus+ Mobilitätszuschüsse in Anspruch nehmen. Austauschstudierende können keinen Erasmus+ Zuschuss in Anspruch nehmen. Gefördert werden freiwillige und Pflichtpraktika. U.U. kann auch ein Praktikum am Ende des Bachelorstudiums gefördert werden, selbst wenn der Studierende nicht mehr immatrikuliert ist.
Eine Auflistungen der Länder finden Sie unter Förderbetrag.
Förderdauer:
Der Praktikumsaufenthalt muss mindestens 2 Monate und somit 60 Tage betragen (daher Achtung beim Monat Februar). Daher bietet sich auch eine Förderung für ein Praktikumsaufenthalt in den Sommerferien an.
Wiederholte Förderung:
Jeder Studierende hat ein Kontingent an Monaten (12 bzw. 360 Tage), die er je Studienzyklus (Bachelor, Master, Doktor) verbrauchen kann. Wiederholte Förderungen sind innerhalb dieser Zeit möglich. Das Kontingent bezieht sich auf die gesamte Dauer des Auslandsaufenthaltes, nicht auf die Dauer der finanziell geförderten Tage.
Bsp.: 60 Tage Praktikum in Frankreich + 150 Tage Studium Spanien + 150 Tage Praktikum in Irland (und dies darf sowohl im Bachelor-, Masterstudium sowie als Doktorand wiederholt werden)
Ländergruppen
Um den verschiedenen Lebenshaltungskosten in den einzelnen Ländern gerecht zu werden, wurden Ländergruppen eingeführt. Länder die hier nicht aufgeführt werden, können nicht gefördert werden. Außerdem muss mit der Hochschule, in dem jeweiligen Land, ein Erasmuspartnerschaftsvertrag (Inter-Institutional Agreement) vorliegen.
- Ländergruppe 1: Belgien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Schweden, (Andorra, Färöer-Inseln, Monaco, San Marino, Schweiz, Vatikan Staat, Vereinigtes Königreich)
- Ländergruppe 2: Estland, Griechenland, Lettland, Malta, Portugal, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Zypern
- Ländergruppe 3: Bulgarien, , Kroatien, Litauen, Mazedonien (FYROM), Polen, Rumänien, Türkei, Ungarn
Förderhöhe
- Ländergruppe 1: 750 € / Monat
- Ländergruppe 2: 690 € / Monat
- Ländergruppe 3: 690 € / Monat
Ländersätze gelten ab 2025. Die Förderhöchstdauer liegt bei 5 Monaten.
Top-Up
In der neuen Programmgeneration wurden benachteiligte Gruppen identifiziert, die extra Förderung ("Top-Up") in Höhe von 250€/Monat beantragen können. Diese sind:
• Studierende und Graduierte mit einer Behinderung ab GdB 20 oder chronischer Erkrankung
• Studierende und Graduierte, die mit Kindern ihren Auslandsaufenthalt durchführen
• Erstakademikerinnen und Erstakademiker (Studierende aus einem nicht-akademischen Elternhaus)
• erwerbstätige Studierende
Außerdem gibt es einen Zuschuss für nachhaltiges Reisen ("Green Travel") in Höhe von einmalig 50€. Dafür müssen für den überwiegenden Teil der Reise emissionsarme Verkehrsmittel wie Bus, Bahn oder Fahrgemeinschaften genutzt werden.
Nehmen Sie das Angebot des Sprachenzentrums wahr, um Sich für einen Auslandsaufenthalt vorzubereiten. Dies gilt sowohl für die Lehrsprache (meist englisch) aber auch wenn möglich für die Landessprache.
Onlineangebot
Alle die für das Erasmusprogramme ausgewählt wurden, können die Onlinelernplatform der Europäischen Kommission nutzen. Weitere Information finden Sien auf der zugehörigen Seite.
Notwendige Formulare vor Antritt
- Formular (Link): Hier müssen Sie alle Felder ausfüllen. Anhand dieser Daten erstellen wir Ihnen den Zuwendungsvertrag und das Learning Agreement for Traineeship. Hier werden die allgemeinen Daten erfasst und die finanziellen Regelungen definiert. Darüber hinaus sind hier weitere Rechte und Pflichten des Studierenden und der Hochschule festgelegt. Sie erhalten das Dokument vorausgefüllt, sobald Sie das Datenblatt bei uns abgeben haben. Anschließend müssen Sie es unterschreiben und wieder im International Office abgeben (im Original).
- Learning Agreement for Traineeship (Beispiel): Hier wird die Tätigkeit und das Unternehmen beschrieben, sowie Details zur Anerkennung festgehalten. Sie erhalten das Dokument vorausgefüllt, sobald Sie das Datenblatt bei uns abgeben haben. Das Dokument muss von allen Seiten unterschrieben werden (Studierender, Unternehmen, Hochschule) - es ist zwingend notwendig, dass Sie die Tätigkeit so genau wie möglich beschreiben. Herbei kann die Praktikumsausschreibung hilfreich sein. Fragen Sie auch beim zukünftigen Unternehmen nach. Es ist ausreichend, wenn Sie einen Scan einreichen. Falls es Änderung im Inhalt gibt, bitte dies melden.
Notwendige Formulare nach Abschluss
- Bericht: EU-Survey (Onlinebericht direkt über Onlinelink der EU, diesen erhalten Sie einige Tage nach der Mobilität per E-Mail) und unser Onlineberichtstool (bitte loggen Sie sich mit den Daten ein, die Sie evtl. schon für die Bewerbung um einen Studienplatz verwandt haben. Alle anderen registrieren sich neu)
- Confirmation of Stay (link) oder Kopie des (qualifizierten) Praktikumszeugnisses
Informationen für Hochschulangehörige
Im Zuge von Erasmus+ können auch Mobilitäten von Hochschulmitarbeitenden für Lehre (STA) oder Weiterbildung (STT) an europäischen Partneruniversitäten gefördert werden.
Erasmus+ fördert Gastdozenten an europäischen Partnerhochschulen (STA1), die im Besitz einer gültigen ERASMUS+Universitätscharta (ECHE) sind. Die Gastdozenten sollen durch ihren Aufenthalt die europäische Dimension der Gasthochschule stärken, deren Lehrangebot ergänzen und ihr Fachwissen jenen Studenten vermitteln, die nicht im Ausland studieren können oder wollen. Dabei soll die Entwicklung von gemeinsamen Studienprogrammen der beiden Partnerhochschulen und der Austausch von Lehrinhalten und -methoden einbezogen werden.
Die Lehraufenthalte müssen mindestens 8 Unterrichtsstunden umfassen und dürfen höchstens 8 Wochen dauern.
Auch möglich ist die Förderung von Unterrichtsmaßnahmen von ausländischem Unternehmenspersonal an deutschen Hochschulen (STA2), um die Zusammenarbeit von Hochschulen und Wirtschaftsunternehmen zu stärken.
Folgender Personenkreis kann gefördert werden:
- Dozenten, die in einem vertraglichen Verhältnis zur Hochschule stehen
- Dozenten ohne Dotierung
- Lehrbeauftragte mit Werkverträgen
- emeritierte Professoren und pensionierte Lehrende
- wissenschaftliche Mitarbeiter
- Unternehmenspersonal (Incoming)
Die Beantragung (nötige Unterlagen im unteren Abschnitt) erfolgt beim International Office bzw. beim Erasmus+ Koordinator. Die vollständigen Unterlagen müssen spätestens ein Monat vor Antritt der Reise vorliegen.
Als eine weitere unterstützende Maßnahme zur Internationalisierung der Hochschulen sind Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen von Hochschulpersonal (Lehre und Verwaltung) an europäischen Hochschulen oder an europäischen Unternehmen / Einrichtungen. Als Mindestdauer sollte eine Woche (= 5 Arbeitstage) nicht unterschritten werden. Jedoch kann nur bis maximal 8 Wochen gefördert werden.
Es kann Hochschulpersonal aus allen Bereichen gefördert werden, Beispiele sind:
- allgemeine & technische Verwaltung
- Bibliothek
- Fachbereiche
- Fakultäten (auch Lehrpersonal)
- Finanzen
- International Office
- Öffentlichkeitsarbeit
- Studierendenberatung
- Technologie & Transfer
- Weiterbildung
Mögliche Formen der Mobilität können sein:
- Hospitationen
- Workshops
- Trainings
- Sprachkurse
- Teilnahme an Konferenzen nur unter bestimmten Bedingungen
- im Sharepoint -> International Office finden Sie Angebote an Staff Weeks unserer Partner
Diese Mobilitäten werden auch nach einem Stückkostensystem (siehe unten) bezuschusst, falls jedoch dieser Zuschuss nicht alle Kosten decken kann, die während des Auslandsaufenthaltes entstanden sind (Reisekostenabrechnung), werden die Kosten durch andere Mittel der Hochschule gedeckt.
Weitere Hinweise:
- Wenn Sie Interesse an einer Mobilität haben, melden Sie sich im International Office beim Erasmus+ Koordinator
- Die Hochschulleitung (Kanzlerin) entscheidet im Rahmen der Personalentwicklung, ob eine Mobilität sinnvoll ist und durchgeführt werden darf
- Vorherige Absprache mit Abteilungsleiter, Dekan bzw. Instituts- bzw. Zentrumsleiter notwendig
Der Erasmus+ Mobilitätszuschuss beinhaltet die Fahrt- und Aufenthaltskosten, welche als Stückkosten bezuschusst werden. Die Stückkosten werden vollständig an die Geförderten weitergegeben.
1. Aufenthaltskosten
Dänemark, Finnland, Island, Irland, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden | bis 14 Tage je 180 € danach je 126 € pro Tag |
Österreich, Belgien, Zypern, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Portugal, Spanien | bis 14 Tage je 160 € danach je 112 € pro Tag |
Bulgarien, Kroatien, Tschechische Republik, Estland, Ungarn, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien, Serbien, Slowakei, Slowenien, Nordmazedonien, Türkei | bis 14 Tage je 140 € danach je 98 € pro Tag |
Partnerländer (nicht-EU) | bis 14 Tage je 180 € danach je 126 € je Tag |
2. Fahrtkosten
Erstattet werden, je Aufenthalt und in Abhängigkeit von der Distanz, folgende Beträge:
< 100 km 0 €
100 km – 499 km mit 180 €
500 km – 1.999 km mit 275 €
2.000 km – 2.999 km mit 360 €
3.000 km – 3.999 km mit 530 €
4.000 km – 7.999 km mit 820 €
8.000 km und mehr mit 1.100 €
Die Berechnung der Entfernung erfolgt über ein Tool der EU (Distance Calculator).
Weitere Informationen
Erasmus Charta for Higher Education (ECHE): beschreibt Rechte und Pflichten allgemein
Erasmus Studierendencharta: beschreibt die Rechten und Pflichten speziell für Studierende
Erasmus Policy Statement: beschreibt die Stratiegie und Umsetzung des Erasmusprogrammes an der Hochschule Hof
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